- Ein Gebot zurücknehmen: Wenn Sie sich vertippt haben oder sich die Artikelbeschreibung verändert hat, können Sie hier Ihr Gebot zurücknehmen. In allen anderen Fällen erlaubt Ebay das aus rechtlichen Gründen nicht.
- Einen Preisvorschlag zurückziehen: Auch bei Preisvorschlägen dürfen Sie gemäß den Ebay-Bestimmungen das Gebot nur zurücknehmen, wenn Sie zum Beispiel anstatt 10,00 Euro sich vertippt und 1000 Euro eingegeben haben. Außerdem gilt auch hier: Hat der Anbieter die Beschreibung des Artikels geändert, dürfen Sie ebenfalls Ihr Gebot zurücknehmen.
- Sofort-Kauf: Wenn Sie einen Artikel via "Sofort-Kauf" erwerben, können Sie diesen nur mit viel Kulanz des Anbieters stornieren. In der Regel können Sie aufgrund des 14-tägigen Rückgaberechts den Artikel aus dem "Sofort-Kauf" wieder zurückschicken. Hilfreich ist also, noch einmal genau die Widerrufs- und Rückgabebelehrungen des Anbieters zu überprüfen.
Gebotsrücknahmen